Mehr BAföG für Studierende – Bundestag beschließt Entlastung von jungen Menschen
Seit über 50 Jahren unterstützt das BAföG junge Menschen bei ihrer Schul- oder Hochschulausbildung. Damit die Förderung wieder besser zum Studierverhalten und zum Leben passt, passt die Ampel-Regierung das Bundesausbildungsförderungsgesetz – wie das BAföG ausgeschrieben heißt – nun zum dritten Mal in der Legislaturperiode an. Das berichtet der Odenwälder Bundestagsabgeordnete Jens Zimmermann: „Wir sorgen nicht nur für mehr Flexibilität, bessere Startbedingungen und höhere Freibeträge – sondern auch für höhere Bedarfssätze und Wohnkostenzuschläge. Damit wird das BAföG besser und gerechter für alle.“
Künftig können Studienanfängerinnen und -anfänger, die etwa Bürgergeld oder Wohngeld beziehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Ausgaben zu Beginn des Studiums erhalten. Wer nebenbei arbeitet, kann sich über höhere Freibeträge freuen. Ein Minijob bleibt künftig anrechnungsfrei. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester länger studiert werden, und ein Studienfachwechsel ist später im Studium möglich.
„Als SPD-Bundestagsfraktion war es uns wichtig, das BAföG nicht nur moderner zu machen, sondern dass es auch mit gestiegenen Kosten Schritt hält. Mit der Einigung auf ein Erhöhungspaket aus Bedarfssätzen, Wohnkostenpauschale und Freibeträgen wenden wir jetzt eine Nullrunde beim BAföG ab. Auch verhindern wir, dass BAföG-Geförderte mehr Schulden zurückzahlen müssen. In einer schwierigen Haushaltslage behalten wir die Interessen junger Menschen fest im Blick.“ erklärt Zimmermann.
Praktisch bedeutet das, dass die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Die neuen Regeln sollen für Schülerinnen und Schüler zum 1. August bzw. für Studierende zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.