Anträge zum UB-Parteitag

Gewalt gegen Frauen bekämpfen – Istanbul-Konvention umsetzen

Antragsteller: SPD-Frauen Kreis Offenbach, SPD-Unterbezirksvorstand Kreis Offenbach

Im Februar 2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet eine schrittweise Verbesserung des Gewaltschutzes in Deutschland. Ab Januar 2027 müssen die Bundesländer ein Netz an ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten sicherstellen. Ab 2032 besteht ein individueller Rechtsanspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, unabhängig von gesundheitlicher Verfassung, Wohnort, Aufenthaltsstatus oder Sprachkenntnissen. Bereits seit Februar 2025 sind die Bundesländer verpflichtet, Stellen einzurichten, die Frauen bei der Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus unterstützen.

1. Wir fordern das Land Hessen auf, gemäß § 8 GewHG Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes unverzüglich bedarfsgerecht zu planen und unverzüglich umzusetzen. Wir fordern, dass ausreichend Schutzplätze zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen u.a. auch die Belange von Frauen mit Behinderungen oder Müttern mit älteren männlichen Kindern Berücksichtigung finden. Beratungsangebote müssen ausgebaut und niedrigschwellig erreichbar sein. Auch im Kreis Offenbach muss ein Ausbau erfolgen.

2. Wir fordern das Land Hessen auf, das nach § 8 Abs. 3 GewHG vorgesehene Finanzierungskonzept unverzüglich vorzulegen.

3. Wir fordern die SPD-Fraktionen des Hessischen Landtags und des Bundestags sowie die Kreistagsfraktion auf, die Situation für die Frauenhäuser dringend zu verbessern.

Begründung:

Der Europarat hat 2011 eine umfangreiche Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) verabschiedet, die von der Bundesregierung 2018 ratifiziert wurde. Diese Konvention ist völkerrechtsverbindlich und muss umgesetzt werden. Die SPD im Kreis Offenbach begrüßt diese Konvention und fordert deren Realisierung.

Das Problem der Gewalt gegen Frauen ist groß. Die Proteste gegen diese Gewalt sind weltweit. Die Gewalt steigt an. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 328 Frauen und Mädchen Opfer vollendeter Tötungsdelikte (2). Gemäß Polizeistatistik sind in Hessen die Fälle häuslicher Gewalt im Jahr 2025 auf 13.189 (3) angestiegen. Die Dunkelziffer ist hoch.

Bundesweit gibt es zu wenige Schutzplätze in Frauenhäusern. Zuständig für die Einrichtung von Schutzräumen und Betreuungskapazitäten sind die Länder und Kommunen. Die Länder müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen und Landkreise ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben.

Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ist im Februar 2025 das Gewalthilfegesetz (GewHG) in Kraft getreten. Das GewHG sieht zahlreiche wichtige Verbesserungen zum Schutz vor (häuslicher) Gewalt für Betroffene vor.

  • § 4 GewHG regelt u.a. Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  • § 6 GewHG definiert Vorgaben für Schutzeinrichtungen.
  • § 8 GewHG regelt insbesondere, dass die Länder verpflichtet sind, die aktuelle Situation zu analysieren und die tatsächlichen Bedarfe zu ermitteln. Ebenso ist noch in diesem Jahr ein Finanzierungskonzept vorzulegen. Die Ausgangslage sowie die Entwicklungsplanung sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen und fortzuschreiben. Dem Bundesfamilienministerium ist dazu regelmäßig zu berichten.

Dazu bedarf es auch unserer Sicht:

  • Des dringlichen Ausbaus der Frauenhauskapazitäten von zurzeit bundesweit 7.800 Plätzen (1) auf ca. 2o.ooo Plätze, damit Frauen nicht abgewiesen werden müssen.
  • Zugang für alle betroffenen Frauen zu Frauenhäusern
  • Die Zurverfügungstellung von geförderten Wohnungen für Frauenhausbewohnerinnen, um eine lange Verweildauer im Frauenhaus zu vermeiden.
  • Ausbau der Beratungskapazitäten für von Gewalt bedrohte Frauen durch Verbesserung der personellen Ausstattung der Frauenhäuser/Beratungsstellen
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für bestehende Frauenhäuser und adäquate Raumkapazitäten für Beratung und Therapie
  • Lösungen für Frauen mit Behinderungen und Frauen mit psychischen Belastungen, die bisher nur schwer eine Betreuung in Frauenhäusern finden können
  • Ein höheres Budget für Dolmetscherkosten
  • Reservierung/Vorhalt von Kitaplätzen für Kinder aus dem Frauenhaus, damit die Frauen Zeit für Bildung, Arbeit, Therapie und Sprachkurse haben
  • Planungssicherheit für Frauenhäuser und Trägervereine durch Ausnahme vom Ausschreibungsgebot für Träger sowie langfristig gesicherte Finanzierung
  • Ausbau der Täterarbeit
  • Ausbau der Prävention
  • Änderung des Meldegesetzes, damit der Aufenthaltsort der Frauen und Kinder geheim bleibt
  • Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes bei Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz der mitbetroffenen Kinder
  • Die Lösung des Problems des mangelnden Gewaltschutzes in Alten- und Pflegeheimen
  • Die Lösung des Problems für obdachlose Frauen und für ältere Söhne, die nicht mit im Frauenhaus wohnen dürfen

Während andere Bundesländer wie Baden-Württemberg schon Konzepte und die Finanzierung entwickelt haben, liegt in Hessen noch kein abgestimmtes Konzept vor. Dies ist dringend zu erledigen.

Obwohl die Diskussionen über die Umsetzung der Istanbul Konvention schon lange und intensiv geführt wurden, hat die vor zwei Jahren abgewählte schwarz-grüne Landesregierung keine nennenswerten Schritte unternommen bzw. vorbereitet, die Situation für von Gewalt betroffenen Frauen nachhaltig zu verbessern.

Dieses Versäumnis muss nun dringend und unverzüglich abgearbeitet werden.

Quellen: 
1) Bundesweite Frauenhausstatistik 2024 https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/FHK-Frauenhaus-Statistik_2024__Kurzfassung_.pdf 
2) Bundespressemitteilung 21.11.2025 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/StraftatengegenFrauen2024.html 
3) Landtagsrede Heike Hofmann 18.03.2026 https://soziales.hessen.de/presse/schutz-von-frauen-vor-gewalt-hat-fuer-die-landesregierung-hoechste-priorititaet