Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

Der SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd möge beschließen:

  1. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vollständig und zeitnah zu erstatten.
  2. Die aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen steigenden Kosten sind von der Kommunalaufsicht als neue zusätzliche Aufgabe anzuerkennen und entsprechend zu berücksichtigen.
  3. Das große und engagierte Bemühen, die Probleme nicht auf dem Rücken der Betroffenen, des Kreises sowie der Städte und Gemeinden im Kreis zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgen sowie Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen zu lösen, erkennen wir an. Dazu ist aber die hier eingeforderte Unterstützung des Landes unabdingbar.


Begründung:
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz gemeinsame Aufgabe von Landkreisen sowie Städten und Gemeinden. Seit 2012 steigen die Zahlen der aufzunehmenden Flüchtlinge stark an. Allein im Februar 2014 liegt die Zahl der Neuanträge rund 70% über dem Vorjahresmonat.
Das Land Hessen weist gemäß einer Verordnung rund 5% aller in Hessen ankommenden Flüchtlinge dem Kreis Offenbach zur Unterbringung zu. Während im Jahr 2013 rund 400 Flüchtlinge aufzunehmen waren, gehen die Prognosen für 2014 von rund 700 Flüchtlingen aus. Obwohl es sich um eine Aufgabe handelt, die den Kommunen per Gesetz zugewiesen worden ist, erstattet das Land Hessen den Kommunen aber nur einen Teil der Kosten. So erhält der Kreis Offenbach für jede abrechnungsfähige Person eine monatliche Pauschale von 562,22 Euro. Diese Pauschale umfasst die Kosten der Unterbringung, der monatlichen Regelsätze, der sozialpädagogischen Betreuung sowie der gesundheitlichen Versorgung der Flüchtlinge. Sie ist nicht kostendeckend, sondern deckt die Kosten lediglich zu etwa zwei Dritteln. Hinzu kommt, dass nicht alle Flüchtlinge abrechnungsfähig sind. So wird keine Pauschale für Flüchtlinge mit Folgeanträgen oder für Flüchtlinge im Rahmen des Familienzuzugs gewährt.
Aufgrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen steigen somit die Kosten, die von Kreisen und Städten und Gemeinden mit eigenen Mitteln finanziert werden müssen. Während der Kreis Offenbach im Jahr 2012 rund 3,3 Mio. Euro mit eigenen Mitteln finanzieren musste, ist im Jahr 2014 mit weit mehr als 5 Mio. Euro zu rechnen. Für die Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach kommt in diesem Jahr hinzu, dass der Kreis seit dem 01.03.2014 den Städten Flüchtlinge direkt zur Unterbringung zuweist, so dass neben den Unterbringungskosten weitere Kosten für Verwaltung und Betreuung anfallen, die den Kommunen nicht ersetzt werden. Somit haben die Städte eine höhere Belastung ihrer eigenen Haushalte, die im Rahmen der Haushaltsplanung und damit auch in Haushaltssicherungskonzepten nicht abgebildet worden sind.
Die Haushalte der Kommunen sind überwiegend defizitär. Der sog. Herbsterlass des Hessischen Innenministeriums zur Genehmigung von defizitären Haushalten nimmt aber auf die für die Kommunen nicht vorhersehbare Kostenfolge keine Rücksicht. Insofern fordern wir, dass im Rahmen von Haushaltsgenehmigungen diese zusätzliche Aufgabe entsprechend anerkannt und berücksichtigt wird. Es ist unerträglich, dass das Land Hessen aufgrund der unzureichenden Erstattung der Kosten zum einen die finanzielle Situation der Kommunen weiter verschärft, und zum anderen die Kommunen mit der Aufgabe im Stich lässt. Vielmehr werden die steigenden Kosten dazu benutzt, die Sparauflagen weiter zu verschärfen. Wir fordern daher, dass die steigenden Kosten bei den sogenannten „Schutzschirm“-Kommunen als Prognosestörung anerkannt werden. Bei den übrigen Kommunen sind die Kosten als zusätzliche Aufgabe anzuerkennen, die die Kommunen per Gesetz bewältigen müssen. Es ist unverantwortlich, wenn diese Kosten zusätzlich und im gleichen Zeitraum an anderer Stelle kompensiert werden müssen.
Die Städte und Gemeinden leisten gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer eine hervorragende Arbeit. Insbesondere die Bemühungen, die Flüchtlinge aufzunehmen und sie zu integrieren, sind zahlreich. Es darf aber nicht sein, dass dieses freiwillige Engagement dazu führt, dass sich das Land Hessen seiner eigenen Aufgabe entzieht.