Anträge zum UB-Parteitag

Wahlwerbung in Briefkästen ermöglichen

Antragsteller: SPD-Ortsverein Dreieich

Die SPD-Bundestagsfraktion wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und einzubringen, der es ermöglicht 8 Wochen vor einer Wahl in einer entsprechenden Gebietskörperschaft Wahlwerbung auch in Briefkästen mit entsprechenden allgemeinen Hinweisen auf die Unerwünschtheit von Werbung einzuwerfen.

Begründung:

Den Parteien wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Stellung in der Verfassungsordnung eingeräumt. Sie spielen eine tragende Rolle bei der Mitwirkung und der Willensbildung des Volkes. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachzuvollziehen, dass ein allgemeiner Hinweis auf die Unerwünschtheit von Werbung am Briefkasten ausreicht um auch die Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten zu unterbinden. Dies gilt besonders deshalb, da teilweise bis zu einem Drittel der Haushalte nicht mehr für Wahlwerbung erreichbar sind. Gleichzeitig ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger keine „Werbung“ von Parteien zu erhalten zu respektieren. Aus diesem Grund soll mit diesem Antrag um eine Wahl in der jeweiligen Gebietskörperschaft eine Ausnahmefrist von 8 Wochen etabliert werden. Nur innerhalb dieser Frist soll es dann wie z.B. auch beim Aufhängen von Plakaten erlaubt sein, Wahlwerbung in Briefkästen mit einem allgemeinen Hinweis auf die Unerwünschtheit von Werbung einzuwerfen.