Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Stärkung des BND-Kontrollgremiums

Antragsteller:  SPD Rödermark
Der SPD Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:

Dass, die SPD sich für eine wesentliche Verbesserung der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste wie BND und BSI und MAD durch die Parlamente einsetzt.

Hierzu sind insbesondere die Minderheitenrechte der Fraktionen in den Kontrollausschüssen und Untersuchungsausschüssen zu stärken und die personelle Besetzung der Fraktionen und Mitarbeiter wesentlich zu verbessern.

Außerdem ist umzusetzen, dass die Nachrichtendienste den Kontrollgremien regelmäßig umfangreich Bericht erstatten und der Zugang zu relevanten Daten den einzelnen Mitgliedern der Kontrollgremien und Untersuchungsausschüsse ermöglicht wird.

Begründung:

In der 5te Sitzung des ersten Untersuchungsausschuss der 18ten Wahlperiode sagten in Ihren Gutachten Prof. Dr. Dr. Hans Jürgen Papier, Bundesverfassungsrichter von 1989 bis 2010, und Prof. Hoffmann Riem sowie Prof. Becker, ebenfalls Richter des Bundesverfassungsgerichts von 1999 bis 2009, in Ihrer öffentlichen Stellungnahmen vor dem NSA Untersuchungsausschuss einhellig aus, dass die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland weder nur auf Deutsche Staatsangehörige noch auf das Bundesgebiet beschränkt sind. Deutsche Behörden einschließlich der Nachrichtendienste sind an den Grundgesetzen gebunden.

Paragraph 1 des Grundgesetz besagt, dass die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 10 des Grundgesetzes besagt, dass Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Deutsche Behörden einschließlich der Nachrichtendienste sind an das Grundgesetz gebunden, auch insoweit es die grenzüberschreitende Kommunikation betrifft. Leicht verständlich ist, dass eine Speicherung der Kopien von e-Mails und Telephonaten gegen die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Insbesondere wenn dieses ohne jeden Anlass erfolgt und zudem noch flächendeckend alle Menschen in und außerhalb von Deutschlands in der ganzen Welt betrifft.

Ähnlichen Gesetzen unterliegt auch der US-amerikanische Geheimdienst der NSA.

Die Grundgesetze und Grundrechte der Menschen in beiden Nationen und darüber hinaus, werden darin unterlaufen, wenn im Zuge sogenannter gegenseitige Amtshilfe der Bundesnachrichtendienst dem US-Geheimdienst NSA und dem englischen Geheimdienst GCHQ hilft, Bürger und Unternehmen in Deutschland und Europa auszuspionieren und im Gegenzug der BND hilft US-Amerikaner flächendeckend abzuhören.

Der BND unterstützt und gewährt der NSA weitreichend direkten Zugang zu den Kommunikationsinhalten und Daten der Bundesbürger und erhielt im Zuge der Amtshilfe Spähprogramme vom NSA wie z.B. XKeyscore.

Das Grundgesetzt in Artikel 10 Absatz 2 bestimmt, dass wenn es zu einer auf Gesetzen beruhende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses kommt, und dieses aus Gründen der Sicherheit den Betroffenen Abgehörten Menschen nicht mitgeteilt wird, so tritt an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch die Volksvertretung.

Tatsache ist, dass die Nachrichtendienste von BND, MAD und BSI insgesamt 8.000 Mitarbeiter umfassen.

(Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt unterstellte Dienststelle mit 6.500 Mitarbeitern. Der MAD beschäftigt 1250 zivile und militärische Mitarbeiter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschäftigt rund 600 Mitarbeiter.)

Das Kontrollgremium der Nachrichtendienste des Deutschen Bundestags besteht aus 9 Mitgliedern (CDU/CSU 4, SPD 3, Grüne, Linke jeweils 1 Person). Da die Nachrichtendienste nach dem Prinzip "Need to know" operieren, gibt es keine einheitliche Informationsquelle, welcher sich der Kontrollausschuss und insbesondere auch die Mitglieder der Minderheiten des Kontrollausschusses bedienen können.

Auf Grund dessen, dass der BND Kontrollausschuss dem Bundeskanzleramt unterstellt ist, ergibt sich ein Aufklärungs- und Kontrolldilemma, da weder der jeweils amtierenden Bundeskanzler noch die jeweiligen vom Bundeskanzler geführte Bundesregierung, noch der jeweiligen Koalition und auch nicht der Mehrheit im Kontrollausschuss an einer öffentlich geführten Diskussion über systematische Verstöße gegen das Deutsche Grundgesetze durch die Nachrichtendienste interessiert sind.