Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Mitbestimmung

Antragsteller: AfA Kreis Offenbach

Der Unterbezirk Offenbach-Land fordert den SPD-Bundesvorstand auf, dass er sich für die Unterstützung der Hauptpersonalräte der Bundesministerien bei ihren Bemühungen die Rechte der Beschäftigten bei der IT Konsolidierung des Bundes zu vertreten einsetzt. Folgende Punkte sollten durchgesetzt werden:

  1. Die Vorsitzenden der Hauptpersonalräte der Bundesministerien müssen an den Sitzungen der Konferenz der IT Beauftragten mit zwei von ihren Mitgliedern teilnehmen können.
    Wichtig ist hier, die Teilnahme von zwei Mitgliedern, damit eine qualifizierte inhaltliche Begleitung des Projektes sichergestellt und dadurch die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Verwaltungsbeschäftigten wahrgenommen werden können.
  2. Die Teilnahme einer hauptamtlichen Vertretung durch ver.di im IT Planungsrat muss ermöglicht werden. Nur dadurch können die mitbestimmungsrechtlichen Aspekte schon bei der Planung der zukünftigen IT Konsolidierungsprojekte mit einfließen.
  3. Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetztes (BPersVG) muss angegangen und ins Bundeswahlprogramm aufgenommen werden.
    Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der die Kurzschrift in den Amtsstuben noch üblich war und Computer mit Lochkarten programmiert wurden. Mit diesem Gesetz als Werkzeugkasten sollen Personalvertretungen, die für sie anstehenden Probleme der Nutzung von „Cloud-technologien“ – Verwaltung 4.0, regeln.
    (Das BPersVG muss auf jeden Fall unabhängig von den Landespersonalvertretungs-gesetzen novelliert werden, damit eine nennenswerte Novellierung erreicht werden kann. Die Landespersonalvertretungsgesetzte wurden zwischenzeitlich auf unterschiedliche Art novelliert.
    Es darf auf keinen Fall die Möglichkeit einer Änderung mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner als Vorgabe für das BPersVG angestrebt werden.)

Begründung:

  • Mit der gerade stattfindenden IT Konsolidierung in der Bundesverwaltung wird nach eigener Aussage von Gesamtprojektverantwortlichen das größte Verwaltungsreformprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik durchgeführt.
  • 192 Rechenzentren sollen auf 3 Konsolidiert werden.
    Aktuell ist dies in der Fläche noch mit nur geringer Auswirkung für einzelne Personen. Aber auf jeden Fall ohne geregelte Mitbestimmung für das Gesamtprojekt.
  • Durch die Festlegung von IT Standards, durch die Bundesregierung für die gesamte Verwaltung, werden Vorgaben gemacht, die in absehbarer Zeit Auswirkungen bis auf jede einzelne Kommune haben werden.
  • Ein Beispiel ist die Festlegung von max. 2 noch zu verwendenden Softwareprodukten für Standardanwendungen, wie zum Beispiel die Personalverwaltung. Dadurch begibt sich die Verwaltung in ein Abhängigkeitsverhältnis zu Softwareherstellern.
  • Da die Hard- und Softwarebereitstellung und Betreuung zukünftig in Form von Dienstleistungen erbracht werden soll, und die Rechtsstellung der Dienstleister noch nicht festgelegt ist, gibt es weitere Bedenken, die zumindest berücksichtigt werden müssen.
    Wenn der Dienstleister eine GmbH werden sollte, erhält dann nicht derjenige die bessere - schnellere Leistung, der Zahlungskräftiger ist?
  • Ein weiterer Aspekt sind die sich ändernden Anforderungen an die Verwaltungsbeschäftigten. Die Digitalisierung der gesamten Verwaltung muss durch entsprechende Rahmendienstvereinbarungen bzw. Tarifverträge von den Vertretungen der Beschäftigten in den Mitbestimmungsrelevanten Tatbeständen mitgestaltet werden können.

Ziel ist nicht die Konsolidierung an sich in Frage zu stellen, sondern den Mitbestimmungsaspekt in Rahmen der Konsolidierung in einer geregelten Form durchführen zu können.
Im bestehenden BPersVG endet die „Mitbestimmungshierarchie“ auf der Ebene der Bundesministerien, bei deren Hauptpersonalräten(HPR). Nach Art. 65 Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.  
Die Verwaltungen der Bundesministerien müssten die Personalvertretungsgremien nach geltendem Personalvertretungsrecht beteiligen, können dies aber de Facto nicht, da sie selbst nicht Herr der Verfahren sind.
Diese Regelungslücke gilt es anzugehen und bis sie beseitigt ist, einen für alle tragbaren Weg zu beschreiten.