Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende

Der SPD Bezirksparteitag Hessen-Süd möge beschließen:

Die BT-Fraktion der SPD wird gebeten sich dafür einzusetzen, die Forderung nach

(1) einem gesetzlichen Mindestlohn wird um die Komponente „Mindestvergütung für Auszubildende“ erweitert und es wird darauf hingewirkt, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung durchzusetzen.

Die Höhe dieser Mindestvergütung wird wie folgt festgesetzt:

EUR 600,00 Brutto im 1. Lehrjahr

EUR 625,00 Brutto im 2. Lehrjahr

EUR 650,00 Brutto im 3. Lehrjahr

EUR 675,00 Brutto im 4. Lehrjahr

(2) Die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung wird ebenfalls in der Mindestlohnkommisson jedes Jahr mitverhandelt.

Begründung:

In der Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn wird richtigerweise daraufhingewiesen, dass ein Großteil der Bevölkerung kaum genug verdient, um das blanke Überleben zu finanzieren.

Gerade im Bereich der Berufsausbildung wird immer öfter ersichtlich, dass Unternehmen, vorzüglich aus dem tariffreien Bereichen Vergütungen zahlen, die weder den Leistungen der Auszubildenden, noch den Lebensbedingungen nur ansatzweise Rechnung tragen. In vielen Unternehmen werden gerade einmal EUR 200,00 € - 350,00 € gezahlt. Wir behaupten, dass dies keinesfalls zum Überleben reicht. Besonders betroffen von diesen Dumpingvergütungen sind Auszubildende, die zur Durchführung ihrer Ausbildung einen Wohnortwechsel durchgeführt haben und nun einen eigenen Haushalt bestreiten müssen oder Azubis aus sozial benachteiligten Familien. Weiterhin wird hier eine Querfinanzierung betrieben, sodass Familien ihre Kinder weiterhin bezuschussen müssen.

Wir sind fast wieder soweit, dass die Eltern doch ein „Lehrgeld“ zahlen.

Wie sollen junge Menschen mit einem Einkommen unter dem Sozialhilfesatz also ihren Lebensunterhalt bestreiten? Auch das Argument: „Auszubildende leisten und arbeiten nichts, sondern lernen nur.“ Entspricht nicht der Praxis. Auch wenn die ver.di Jugend natürlich dafür einsteht, dass Ausbildung auch wirklich „ausgebildet werden“ bedeuten muss, sind wir uns darüber bewusst, dass der Alltag anders aussieht. Auszubildende werden sehr wohl für Arbeiten aller Art heran gezogen und leisten einen maßgeblichen Einsatz für jedes Unternehmen. Auszubildende sind für Unternehmen sehr lukrativ, denn einmal ordentlich eingearbeitet, können sie bei 1/3 der Kosten eines AN fast dieselben Tätigkeiten durchführen.

Im DGB Ausbildungsreport 2012 wurde erhoben, dass die befragten Azubis ca. 609€ durchschnittlich im Monat verdienen. An diesem Wert müssen wir uns orientieren, alles darüber hinaus muss in einem Tarifvertrag vereinbart werden.

Am 01.01.2007 wurde die Mehrwertsteuer auf 19 % erhöht. Die Inflation schreitet voran, die Lebenserhaltungskosten werden konstant teurer und die Wohnungen nah am Arbeitsplatz werden immer knapper. Auszubildende, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler werden dies am meisten spüren. Gerade in dieser Situation ist es aus gewerkschaftlicher Sicht umso wichtiger ein Zeichen zu setzen und klar zu machen: „Wir wollen keine niedrigeren Ausbildungsvergütungen, um Ausbildungsplätze schaffen zu lassen! Nein! Wir wollen den „gesetzlichen Mindestlohn“ auch für Auszubildende.