Anträge zum UB-Parteitag

Pflege zu Hause

Antragsteller: AG 60 plus Kreis Offenbach

Die SPD-Bundestagsfraktion, der Bezirksparteitag und der Landesparteitag der hessischen SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Behindertengesetz zur Regelung in der Pflege hinsichtlich der Pflege zu Hause (Nächstenpflege) bei der finanziellen Unterstützung zur Pflegegradeinteilung eine Änderung erfolgt. Sie ist dahingehend zu ändern, dass die Bürokratie in diesem Bereich abgebaut wird und die Unterstützung der haushaltsnahen Maßnahmen (damit ist das Einkaufen, das Saubermachen und weitere Handreichungen gemeint) für alle Pflegegrade durch eine Pauschale ohne Bedarfsnachweis in Höhe von 175,00 Euro erfolgt.

Begründung:

Bei allen Pflegegraden gibt es einen Entlastungsbetrag z.ZT. in Höhe von € 125,00. Dieser wird bei den Krankenkassen in unterschiedlichster Form an helfende Menschen ausgezahlt. Da besteht z.Zt. ein Dreiklassen-System! Einige Kassen zahlen den Betrag auf Rechnungsvorlage aus. Die zweite Auszahlungsform – wird von Privatkassen getätigt – zahlen den Betrag auf Vorlage von pol. Führungszeugnis und einem nachgewiesenem Pflegekurs aus und die dritte Form führt die AOK – die allgemein gesetzliche Krankenkasse aus – verlangt einen Kurs bei einem Pflegestützpunkt bei der Kreisbehörde. Der Antrag stellt nun mal das Dreiklassenrecht im Entlastungsbetrag ein und setzt alle Pflegestufen gleich. Gleichzeitig gibt es eine allgemeine Erhöhung um € 50,00, der nach nun sieben Jahren Gültigkeits- + Laufzeit auch gerechtfertigt ist.