Anträge zum UB-Parteitag

Istanbul-Konvention

Antragsteller: ASF Kreis Offenbach

Der Europarat hat 2011 eine umfangreiche Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) verabschiedet, die von der Bundesregierung 2018 ratifiziert wurde. Diese Konvention ist völkerrechtsverbindlich und muss umgesetzt werden. Die SPD im Kreis Offenbach begrüßt diese Konvention. Wir erwarten, dass im Rahmen der Koa-Vereinbarung auf Bundesebene die von der früheren Familienministerin zugesagte Finanzierung in dieser Legislaturperiode schnellstmöglich umgesetzt wird.

Sie fordert die SPD Fraktionen des Landtags und des Bundestags auf, die Situation für die Frauenhäuser dringend zu verbessern.

Wir fordern endlich erste Schritte zur Umsetzung von der Landesregierung, namentlich von Herrn Klose.

Dazu bedarf es:

1. Den dringlichen Ausbau der Frauenhauskapazitäten von zur Zeit bundesweit 7.000 Plätzen auf ca. 20.000 Plätze, damit Frauen nicht abgewiesen werden müssen

2. Zugang für alle betroffenen Frauen zu Frauenhäusern

3. Die Zurverfügungstellung von geförderten Wohnungen für Frauenhausbewohnerinnen, um eine lange Verweildauer im Frauenhaus zu vermeiden

4. Ausbau der Beratungskapazitäten für von Gewalt bedrohte Frauen durch Verbesserung der personellen Ausstattung der Frauenhäuser/Beratungsstellen

5. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für bestehende Frauenhäuser und adäquate Raumkapazitäten für Beratung und Therapie

6. Lösungen für behinderte Frauen und Frauen mit psychischen Belastungen, die bisher nur schwer eine Betreuung in Frauenhäusern finden können

7. Ein höheres Budget für Dolmetscherkosten

8. Reservierung/Vorhalt von Kitaplätzen für Kinder aus dem Frauenhaus, damit die Frauen Zeit für Bildung, Arbeit, Therapie und Sprachkurse haben

9. Planungssicherheit für Frauenhäuser und Trägervereine durch Ausnahme vom Ausschreibungsgebot für Träger sowie langfristig gesicherte Finanzierung

10. Ausbau der Täterarbeit

11. Ausbau der Prävention

12. Veränderung des bestehenden Gewaltschutzgesetzes dahingehend, dass Verstöße konsequent geahndet werden, damit die enthaltenen Vorschriften umgesetzt werden können

13. Änderung des Meldegesetzes, damit der Aufenthaltsort der Frauen und Kinder geheim bleibt

14. Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes bei Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz der mitbetroffenen Kinder

15. Die Lösung des Problems des mangelnden Gewaltschutzes in Alten- und Pflegeheimen

16. Lösung des Problems für obdachlose Frauen und für ältere Söhne, die nicht mit im Frauenhaus wohnen dürfen

Begründung:

Das Problem der Gewalt gegen Frauen ist groß. Die Proteste gegen diese Gewalt sind weltweit. Die Gewalt steigt an. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland 139.000 Fälle, davon 122 Tote, 2018 schon 141.000 Fälle und 147 Tote. Die Dunkelziffer ist hoch.

Die von Deutschland im Jahr 2018 ratifizierte Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag, der umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen bei geschlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Bundesweit gibt es zu wenige Schutzplätze in Frauenhäusern. Zuständig für die Einrichtung von Schutzräumen und Betreuungskapazitäten sind die Länder und Kommunen. Die Länder müssen dafür Sorge tragen, dass die Kommunen und Landkreise ausreichend Finanzmittel zur Verfügung haben. Auf Bundesebene bedarf es einiger Gesetzesänderungen (Meldegesetz, Gewaltschutzgesetz, Sorgerechtsregelung, Ausschreibungen zur Vergabe) um dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen.