Nachrichten der Kreistagsfraktion

PPP-Gutachten ist keine Entscheidungshilfe für Grundsatzentscheidungen

PPP-Gutachter befürworten weiteres Vorgehen des Kreises
„Das Ergebnis der Untersuchung des Landesrechnungshofes zum PPP-Projekt Schulen des Kreises Offenbach wurde in den letzten Monaten verfälschend in der Öffentlichkeit interpretiert,” stellt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Werner Müller nach der Anhörung der Gutachter eines aktuellen Gutachtens des Landesrechnungshofes zum PPP-Modell durch den Kreistag Offenbach fest.

Es wäre eben kein Vergleich des PPP-Modells mit einer Eigenerledigung, sondern nur der Vergleich der Annahmen von 2004 zur Durchführung des PPP-Modells mit dem heutigen Stand.

„Ein rückblickender Vergleich PPP-Eigenerledigung würde auch keine weiteren Erkenntnisse bringen,“ stellt Müller fest, „weil die Alternativen im Jahr 2004 eben nicht waren, durch das PPP-Modell alle Schulen des Kreises innerhalb von fünf zu sanieren oder dies in Eigenerledigung zu stemmen, sondern entweder alle Schulen insgesamt im Zeitraum von fünf Jahren zu sanieren oder nur einen Teil.”

Denn eine ältere Untersuchung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2008 stellte eindeutig fest, dass der Kreis unter den Bedingungen des öffentlichen Vergaberechts durch klassische Einzelvergaben von Aufträgen, die Sanierung der Schulen innerhalb von fünf Jahren nicht hätte umsetzen können.

„Das aktuelle Gutachten des Landesrechnungshofes bestätigt aber auch Hinweise der vorangegangenen Untersuchung“, so Müller weiter.

So müsse dem Vertrags- und Baucontrolling wesentlich mehr Beachtung geschenkt werden, d.h. durch verstärkten Personaleinsatz auf Seiten des Kreises eine kontinuierliche Begleitung der Umsetzung der PPP-Verträge sicher gestellt werden.

Dazu habe der Kreisausschuss aber schon die notwendigen Schritte eingeleitet.

Erfreulich sei auch, dass die Gutachter das jetzige Vorgehen des Kreises, das Ende der PPP-Verträge im Jahr 2019 und die damit verbundene Übergabe der sanierten Schulen in die Regie des Kreises vorzubereiten, ausdrücklich begrüßen. Damit sei zumindest sichergestellt, dass nach den nicht akzeptabel Umständen zum Vertragsbeginn 2004 nun zumindest das Ende der Vertragslaufzeit professionell gestaltet werden kann.

Erst nach einer vollständigen Evaluierung aller Prozesse während der Vertragslaufzeit sei dann auch eine umfassende Bewertung der Ergebnisse möglich.

„Es zeichnet sich aber ab“, so der SPD-Fraktionschef abschließend, „dass eine so enge vertragliche Bindung über einen solch langen Zeitraum für eine dynamisch sich verändernde Schullandschaft eher nicht von Vorteil ist.”