Nachrichten der AfA

Leiharbeiter sind keine Menschen zweiter Klasse!

In vielen Betrieben sind Leiharbeiter Beschäftigte zweiter Klasse. Neben ihrem unsicheren Status und der unsicheren Perspektive, müssen sie sich mit einem geringerem Einkommen und weniger Urlaubsanspruch abfinden.

Die AfA-Kreis Offenbach Fordert: Artikel 23 muss auch für Leiharbeiter ...

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