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Leiharbeiter sind keine Menschen zweiter Klasse!

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In vielen Betrieben sind Leiharbeiter Beschäftigte zweiter Klasse. Neben ihrem unsicheren Status und der unsicheren Perspektive, müssen sie sich mit einem geringerem Einkommen und weniger Urlaubsanspruch abfinden.

Die AfA-Kreis Offenbach Fordert: Artikel 23 muss auch für Leiharbeiter gelten!

Wenn man Leiharbeit zulässt, dann muss der in Artikel 23 festgeschriebene Grundsatz auch für Leiharbeiter/innen gelten!

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Das ist kein frommer Wunsch. So lautet Artikel 23, Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

In Deutschland sind derzeit 900.000 Menschen als Leiharbeiter in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt. Leiharbeit wird von der Wirtschaft oft als Jobmotor oder als Sprungbrett in eine Festanstellung gelobt. Doch die Realität sieht anders aus!

Drei Viertel aller Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit enden innerhalb der ersten sechs Monate. Nur die wenigsten Leiharbeiter gelangen über die Leiharbeit in eine feste Beschäftigung. Neben den schlechten Zukunftsaussichten werden in Leiharbeit Beschäftigte deutlich schlechter bezahlt als Festangestellte. Sie erhalten bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bis zu 40 Prozent weniger Lohn als die Stammbelegschaft.

In vielen Betrieben werden Leiharbeiter/-innen wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Neben ihrem unsicheren Status und der unsicheren Perspektive müssen sie sich mit einem geringeren Einkommen und weniger Urlaubsanspruch abfinden. In der Leiharbeitsbranche endet jedes dritte Arbeitsverhältnis weil der Arbeitgeber kündigt .In der übrigen Wirtschaft ist es nur jedes siebte. Die Angst, den Job zu verlieren, ist groß. Zudem müssen Leiharbeiter/-innen sehr häufig den Job wechseln. Sie sind im Schnitt nur drei Monate im selben Einsatzbetrieb tätig. Leiharbeitskräfte müssen sich ständig auf neue Situationen einstellen, was extrem belastend ist.

Leiharbeiter/-innen werden nur selten übernommen. Der so genannte Klebeeffekt von Leiharbeit – die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis beim Entleiher – ist gering. Er beträgt lediglich 15 Prozent. Und nur die wenigsten Leiharbeitsfirmen investieren in die berufliche Zukunft ihrer Mitarbeiter. Wer wenig verdient, ist in seinen Möglichkeiten begrenzt. Von Urlaubsreise bis Altersvorsorge.

Stefan Vogler, März 2009