Anträge zum UB-Parteitag

Thema: TTIP, CETA und TISA

Antragsteller:  SPD Rodgau
Der SPD Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge dem Antrag der Mitgliederversammlung des Ortsvereins Rodgau zustimmen und beschließen:

Die Mitgliederversammlung des OV Rodgau nimmt den Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.9.2014 zum Transatlantischen Freihandelsabkommen mit der USA (TTIP) , dem Abkommen mit Kanada (CETA)  und dem Abkommen der 21 WTO-Mitgliedsstaaten zum Handel mit Dienstleistungen (TISA) zur Kenntnis wonach

 

  1. kein Abbau von  sozialen oder kulturellen Standards  durch ein transatlantisches Freihandelsabkommen stattfinden darf und
  2. die Verhandlungen über TTIP nicht hinter verschlossenen Türen, sondern offen und transparent geführt und die Zivilgesellschaft einbezogen werden muss. Geheimhaltungsvorschriften und Intransparenz dürfen eine öffentliche Debatte nicht verhindern.
  3. Das Freihandelsabkommen darf Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden.
  4. Eine gegenseitige Anerkennung von Standards und Zulassungsverfahren darf es nur geben, wenn damit keine Absenkung des Schutzniveaus verbunden ist. Die parlamentarische Hoheit über die Definition von Standards und Zulassungsverfahren muss sichergestellt bleiben.
  5. In keinem Fall dürfen das Recht der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und der Tarifautonomie oder andere Schutzrechte für Arbeitnehmer, die Umwelt und Verbraucher als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ interpretiert werden. Entsprechende nationale Gesetze oder Vorschriften müssen in diesem Sinne von einem Abkommen unberührt bleiben. Das gilt nicht nur für das gegenwärtige, sondern auch für künftige Erweiterungen dieser Schutzrechte.
  6. Prinzipiell ist auszuschließen, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, gefährdet, ausgehebelt oder umgangen wird oder dass ein Marktzugang, der solchen Regeln widerspricht, einklagbar wird.
  7. Investitionsschutzvorschriften sind grundsätzlich nicht erforderlich und sollten nicht mit TTIP eingeführt werden.
  8. Für den Bereich der Daseinsvorsorge sollen keine Verpflichtungen in Deutschland übernommen werden. Die Entscheidungsfreiheit regionaler Körperschaften darüber muss unberührt bleiben. Es darf keinen Zwang zu weiterer Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen oder gar eine Priorisierung „privat vor öffentlich“ durch das Abkommen geben. Der Gestaltungsspielraum ist für die Zukunft zu gewährleisten.
  9. Audiovisuelle Dienstleistungen sind dauerhaft vom Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Die EU-Staaten müssen darüber hinaus das Recht haben, die öffentliche Kultur- und Medienförderung vollständig zu erhalten.

Darüber hinaus fordert die Mitgliederversammlung:

  1. Es muss sichergestellt werden, dass Mitbestimmungsrechte, Arbeits-,Gesundheits- und Verbraucherschutz- sowie Sozial- und Umweltstandarts verbessert werden.
  2. Die Blockade  der “Europäischen Bürgerinitiative” zu diesem Thema durch die EU wird abgelehnt.
  3. Beide Vertragspartner sollen sich verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz zu beachten und umzusetzen, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen.
  4. Für in die EU entsandte Beschäftigte ist zu gewährleisten, dass das nationale Arbeitsrecht und nationale Tarifstandards nicht eingeschränkt werden. In jedem Fall muss hinsichtlich der Einhaltung von arbeitrechtlichen, sozialen und tarifvertraglichen Regelungen in der EU das Ziellandprinzip festgeschrieben werden, sofern es günstiger ist.
  5. Die Erfahrungen mit der jüngsten Weltwirtschaftskrise zeigen, dass statt einer völligen Freigabe des Kapitalverkehrs und einer weiteren Liberalisierung der Finanzmärkte eine strikte Regulierung notwendig ist. Die Verhandlungen müssen deshalb in diesem Sinne genutzt werden.
  6. Privatisierungen müssen auch zurückgenommen werden können.
  7. Wir fordern, dass die Abkommen und Verträge im Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.