Anträge zum UB-Parteitag

Initiativantrag I - Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA)

Der Unterbezirksparteitag SPD Kreis Offenbach möge beschließen:
Die Gesetzesvorlage zum Antiproduktpiraterie-Handelsabkommen, die dem EU-Parlament vorliegt, ist nicht zielführend für eine transparente internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Urheberrechtsinhaber. Sie stellt vielmehr einen Eingriff in die Grundrechte der Informations- und Meinungsfreiheit dar.
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und eine Ratifizierung zu verhindern, solange er nicht in einem transparenten Verfahren überarbeitet wurde und juristische Unklarheiten beseitigt sind.

Begründung:
Ein unter derartigem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandeltes Abkommen, welches darüber hinaus noch juristisch fragwürdige Formulierungen enthält, darf nicht ohne Weiteres für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich verabschiedet werden. Das Abkommen würde weniger den Urhebern selbst, als jedoch den größten Vertretern der Musik-, Arzneimittel- und Elektronikindustrie zu Gute kommen. Es kann weder im Sinne einer sozialdemokratischen Partei, noch vereinbar mit den Werten einer freiheitlich demokratisch aufgebauten Republik sein, wenn Gesetze verabschiedet werden, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wurden. Ein Vorgehen, wie wir es in den letzten Wochen in Europa erleben mussten, ist keineswegs demokratisch und darf nicht toleriert werden. Der sozialdemokratische Gedanke lässt es nicht zu, dass global operierende Unternehmen zu „Hilfssheriffs“ gemacht werden und somit Rechte erlangen, die sonst sogar den staatlichen Behörden nicht ohne Weiteres gewährt werden würden. Nicht nur, dass die Provider die auf sie zukommende Aufgabe, alle Daten zu filtern, kaum bewältigen könnten, sondern auch der daraus resultierende tiefe Einschnitt in die Privatsphäre der Bundesbürger, zeigt, wie radikal die Forderungen dieses Gesetzes in Wahrheit sind. Das Gesetz benötigt dringend eine für alle EU-Bürger transparente Überarbeitung. Wer dieses Gesetz toleriert, der nimmt billigend in Kauf, dass unbescholtene Bürger zu potentiellen Internetverbrechern erklärt und einer 24-stündigen Überwachung unterzogen werden.
Das größte Problem liegt jedoch nicht allein in der radikalen Überwachung, welche dieses Gesetz fordert, sondern auch in der oft ungenauen Formulierung einiger Paragraphen. So können mit Leichtigkeit kritische Inhalte für urheberrechtlich geschützt erklärt werden, da so gut wie jeder Satz bereits in der Vergangenheit schon einmal festgehalten wurde. Das hätte nicht nur eine Löschung dieser Inhalte, sondern auch eine Bestrafung der Verfasser zur Folge.

Das Internet muss weiterhin ein freies Sprachrohr der Völker bleiben und eine solche Einschränkung wäre eine Gefährdung für die Meinungsfreiheit und eine Schande für unsere Demokratie. Wir müssen uns daher mit allem Nachdruck gegen die Gesetzesentwürfe in ihrer jetzigen Form aussprechen und solidarisch für mehr Transparenz und mehr Demokratie auf Europaebene kämpfen.